nd-aktuell.de / 13.11.2013 / Ratgeber / Seite 23

Anspruch auf Geld bei Krankheit und Urlaub

Tipp für Minijobber

Auch 450-Euro-Jobber haben gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit, an Feiertagen und im Urlaub. Danach bekam eine Minijobberin nunmehr über 1000 Euro Nachzahlung.

Sonja Jochum freut sich gerade über mehr als 1000 Euro Nachzahlung von ihrem Arbeitgeber. Das ist eine Menge Geld für die 450-Euro-Jobberin. Mit Hilfe der IG Metall hat die Reinigungskraft ihren Lohn für Krankheitstage, Feiertage und Urlaub der letzten drei Jahre geltend gemacht. Den hatte ihr die Koepfer Zahnrad- und Getriebetechnik in Furtwangen vorenthalten. »Lohnfortzahlung für Minijobber gibt es nicht«, hieß es. Zu Unrecht.

Im Frühjahr wandte sich Sonja Jochum an die IG Metall. Schon wieder hatte ihr der Arbeitgeber Geld für Krankheitstage abgezogen. So geht das nicht weiter, meinte ihr Mann, der selbst Baugewerkschafter ist, und schickte sie zur IG Metall in Villingen-Schwenningen. Dort erfuhr sie: Minijobber haben die gleichen Rechte wie alle anderen Arbeitnehmer - also auch gesetzlich volles Anrecht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, an Feiertagen und im Urlaub.

Die Frau wurde Mitglied der IG Metall, und die Gewerkschaft nahm Kontakt zum Arbeitgeber auf. Mit Erfolg: Bei der nächsten Monatsabrechnung bekam sie ihr Krankengeld rückwirkend ausbezahlt. Doch die IG Metall bohrte weiter nach. Nun erhält Sonja Jochum auch den ihr zustehenden Lohn für Krankheitstage, Feiertage und Urlaub der letzten drei Jahre.

»Nein, Angst um meinen Job hatte ich nicht«, erklärt die Minijobberin. »Ich verlange ja nur, was mir rechtlich zusteht. Und wenn ich die Kündigung bekomme, gehe ich wieder zur IG Metall.«

Jetzt wollen auch einige andere der rund 30 Minijobber bei besagter Firma Koepfer ihr Recht einfordern.

metallzeitung 10/2013