BGH erleichtert Börsenrückzug

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Karlsruhe. Unternehmen können sich künftig einfacher von der Börse zurückziehen. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom Dienstag muss den betroffenen Aktionären kein Angebot für eine Barabfindung mehr gemacht werden. Außerdem muss die Hauptversammlung dem Rückzug nicht mehr zustimmen. Die Eigentumsrechte der Aktionäre würden nicht verletzt, heißt es in dem Beschluss. dpa/nd

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