Jobcenter muss Fahrtkosten zahlen

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Mainz. Hartz-IV-Empfänger können Fahrtkosten für regelmäßige Facharztbesuche unter Umständen bei ihrem Jobcenter geltend machen. Das hat das Sozialgericht Mainz entschieden, wie es am Dienstag mitteilte (Az.: S 15 AS 1324/10). Geklagt hatte ein Mann, der wegen einer schweren Traumastörung in fachärztlicher Behandlung in Frankfurt am Main war. Seinen Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln hatte sein Jobcenter abgelehnt. Zur Begründung erklärte die Behörde, die Fahrtkosten seien bereits durch die Regelleistung abgedeckt. Das Sozialgericht sah dies anders. Zwar seien Fahrtkosten in der Regelleistung enthalten, allerdings nur in durchschnittlicher Höhe. Wenn jedoch durch außergewöhnliche Umstände laufend ein besonderer Bedarf entstehe, müsse das Jobcenter zusätzliche Leistungen gewähren. dpa/nd

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