Ankara muss kurdische Opfer entschädigen

Europäischer Gerichtshof ahndet Bombardierung von Dörfern

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Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei wegen der Bombardierung zweier kurdischer Dörfer mit 33 Todesopfern verurteilt. Die Straßburger Richter wiesen am Dienstag die Darstellung der Türkei zurück, wonach die verbotene Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) für die Anschläge verantwortlich war. Sie wiesen die Regierung in Ankara an, den 41 Klägern - Angehörigen der Todesopfer - insgesamt 2,3 Millionen Euro Schmerzensgeld zu zahlen.

Die Dörfer waren 1994 bei einem Einsatz der Armee gegen die PKK bombardiert worden. Zu dem Zeitpunkt arbeiteten die meisten Männer auf den Feldern, viele der 33 Todesopfer waren Frauen, Kinder und alte Leute. Die Bomben zerstörten einen Großteil der Häuser und des Viehs. Nach dem Anschlag erhielten Überlebende keine Hilfe und mussten selbst die sterblichen Überreste ihrer Toten einsammeln und begraben.

Die türkischen Strafbehörden machten nach mehrjährigen Ermittlungen die PKK für den Bombenangriff verantwortlich. Diese Anschuldigung bezeichnete der Straßburger Gerichtshof als »völlig unbegründet«. Als einzigen Beweis hätten die Behörden Aussagen vorgelegt, die aus dem Jahre 2008 stammten, also 14 Jahre nach der Bombardierung.

Zudem sei nur ein Augenzeuge vernommen worden - ein vom Staat bezahlter Dorfaufseher. Andere Zeugen seien nicht befragt worden. Die Behörden hätten sich mit Aussagen von Leuten aus anderen Dörfern begnügt, die nur auf dem »Hörensagen« basierten, rügte der Gerichtshof. Im Übrigen habe die Armee die Befragungen vorgenommen und nicht ein unabhängiger Staatsanwalt. Der Straßburger Gerichtshof verwies auch auf Aufzeichnungen der türkischen Behörde für zivile Luftfahrt. Demnach waren zum Zeitpunkt der Bombardierung Maschinen der türkischen Armee in der Region im Einsatz.

Beide Seiten haben die Möglichkeit, innerhalb von drei Monaten Rechtsmittel einzulegen. nd/AFP Kommentar Seite 4

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