Stadt muss Gehalt des Stadtwerke-Chefs nennen

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Weimar. Die thüringische Stadt Suhl darf dem Stadtrat nicht die Auskunft über das Gehalt des Stadtwerke-Geschäftsführers verweigern. Das Oberverwaltungsgericht verpflichtete mit einem am Donnerstag verkündeten Urteil Oberbürgermeister Jens Triebel (parteilos), eine entsprechende Frage der Fraktion »Aktiv für Suhl« zumindest in nicht-öffentlicher Sitzung zu beantworten. Ein Auskunftsanspruch sei in Thüringen zwar nicht ausdrücklich geregelt, ergebe sich aber unmittelbar aus dem freien Mandat der Gemeinderatsmitglieder. Dem widerspräche es, wenn sie nur auf freiwillig von der Verwaltung gemachte Mitteilungen angewiesen wären. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig. dpa/nd

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