nd-aktuell.de / 15.11.2013 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 17

Keine Entschädigung bei Stau im Luftraum

Karlsruhe. Eine verspätete Landeerlaubnis für ein Flugzeug ist kein Grund für eine Entschädigung. Das gilt auch dann, wenn Reisende deswegen ihren Anschlussflug verpassen und mit mehr als drei Stunden Verspätung am Zielort ankommen, entschied der Bundesgerichtshof in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Die Richter wiesen die Klage eines Geschäftsmannes ab, der seinen Anschlussflug verpasst hatte. dpa/nd