Kreislauf des Irrsinns

Arbeiterpartei Kurdistans bleibt auf EU-Terrorliste

  • René Heilig
  • Lesedauer: 2 Min.

Alle sechs Monate wird von einer Expertengruppe beraten, wer einen Platz auf der sogenannten EU-Terrorliste bekommt, ihn verliert oder seinen angestammten behaupten »darf«. Danach müssen die EU-Mitgliedstaaten einstimmig den jeweiligen Expertenvorschlägen zustimmen. Die Vermögen der benannten Gruppen und Personen werden eingefroren, eine finanzielle Unterstützung ist verboten. Außerdem gilt eine verstärkte Kooperation von Polizei und Justiz. Die Liste, die vor allem politische Bedeutung hat, wurde als Reaktion auf die Terroranschläge am 11. September 2001 in den USA geschaffen. Obgleich man über die Jahre Bewegung erkennen kann - die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) kann tun oder lassen, was sie will, ihr ist ein Platz darauf sicher.

Das hat auch damit zu tun, dass die Listen-Expertengruppe sich auf den EU-Geheimdienst verlässt. Den kennt zwar kaum jemand, doch er ist existent und wiederum zu einem Gutteil angewiesen auf Daten und Analysen nationaler Geheimdienste. Dazu gehört das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz. Für den Inlandsgeheimdienst ist seit mindestens 1993, dem Jahr, in dem das PKK-Betätigungsverbot in Deutschland erlassen worden ist, klar: Die linkslastige Truppe mit ihren 13 000 Anhängern in Deutschland ist gefährlich, schließlich steht sie auf der EU-Terrorliste. Voraussetzung für die Aufnahme sind schlüssige Hinweise auf die Verwicklung von Gruppen oder Einzeltätern in geplante oder bereits begangene »terroristische Handlungen«, also in Anschläge, Geiselnahmen oder ähnliches.

Davon ist beim deutschen Verfassungsschutz aber schon lange keine Rede mehr. Im Gegenteil, man billigt der PKK zu, in Europa einen »überwiegend friedlichen Kurs« zu verfolgen. Welch Kreislauf des geheimen Irrsinns!

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