nd-aktuell.de / 20.11.2013 / Ratgeber / Seite 24

Es gelten feste Fristen

Leserfrage zur Betriebskostenabrechnung

In der Betriebskostenabrechnung für 2012 hat meine Hausverwaltung mir geschrieben: Die Abrechnung gilt als anerkannt, wenn ihr innerhalb von vier Wochen nicht widersprochen wird. Ist das so?
Tina D., Berlin

Nein! Der Mieter hat ein Recht auf Widerspruch zu bzw. auf Einwendung gegen eine Betriebskostenabrechnung bis zum Ende des 12 Monats nach deren Zugang bei ihm.

Dieses Recht kann auch vertraglich nicht ausgeschlossen werden (§ 560 Abs. 3 Satz 5 in Verbindung mit Absatz 4 BGB).

Ihre Abrechnung ist Ihnen am 15. Oktober 2013 zugegangen, so dass Sie bis zum 31. Oktober 2014 (Zugang beim Vermieter) der Abrechnung noch widersprechen und Korrekturen fordern und einklagen können.

Manche Vermieter versuchen es trotz besseren Wissens, die Mieter mit rechtlich fehlerhaften Aussagen einzuschüchtern und zu übervorteilen. Und fast immer sind es die Vermieter, die auch sonst mit der Einhaltung der Gesetze und Rechtsprechung ihre »Probleme« haben.

Hartmut Höhne,

Mieterverein VIADRINA

Frankfurt (Oder)