nd-aktuell.de / 20.11.2013 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 17

EU will Verbraucher bei Rechtsstreit stärken

Brüssel. Im Streit mit ausländischen Unternehmen sollen Verbraucher und Firmen in der EU künftig leichter ihr Recht einklagen können. Wenn der Streit sich über EU-Grenzen hinweg um einen geringen Wert dreht, sollen mehr Kläger das europäische Bagatellverfahren nutzen, etwa um Geld zurück zu verlangen. Die EU-Kommission schlug am Dienstag in Brüssel vor, den Streitwert für diese Verfahren von derzeit unter 2000 auf 10 000 Euro anzuheben. Dies spare Gerichtskosten und verkürze die Dauer des Rechtsstreits. Das Bagatellverfahren wurde 2007 eingeführt und gilt für geringfügige Forderungen in Zivil- und Handelssachen über EU-Grenzen hinweg. dpa/nd