Asyl: Täuschung kann Anerkennung aufheben
Leipzig. Eine grobe Täuschung beim Asylantrag kann auch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung zugunsten eines Flüchtlings wieder aufheben. Wie das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag in Leipzig mitteilte, darf die Flüchtlingsanerkennung zurückgenommen werden, wenn sie aufgrund unrichtiger Angaben ausgesprochen wurde. Dazu gehöre zum Beispiel eine Täuschung über die Verfolgung, die Identität und die Staatsangehörigkeit der Asylbewerber. epd/nd
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