Karlsruhe verhandelt über Bundespräsidentenwahl

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Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht will am 11. Februar über mögliche Fehler bei der Wahl zweier Bundespräsidenten verhandeln. Konkret geht es um die Wiederwahl von Horst Köhler 2009 und die Wahl von Christian Wulff 2010, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Der Zweite Senat will überprüfen, ob Verfassungsrecht verletzt wurde. Ein Politiker der NPD hat gegen die jeweiligen Wahlen geklagt. Er ist der Ansicht, dass die Wahlen ungültig sind. Sollte Verfassungsrecht verletzt worden sein, folgt daraus nicht automatisch die Ungültigkeit der beiden Wahlen. dpa/nd

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