nd-aktuell.de / 21.11.2013 / Kommentare / Seite 4

Bundeskinderkanzlerin

Johanna Treblin fordert die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz

Wenn Rio Reiser »Kanzler Kaiser König oder Königin« geworden wäre, hätte er sich zum kleinen Diktator stilisiert: Im Fernsehen hätte er nur ein Programm zugelassen und seinen täglichen Geburtstag jeden Morgen mit Schampus begossen. Die Kinder von heute sind zwar nicht weniger fordernd, aber wesentlich selbstloser. Den Satz »Wenn ich BundeskanzlerIn wäre« vervollständigten viele auf 3000 Postkarten an Kanzlerin Merkel mit dem Wunsch, dass junge Menschen über ihre Angelegenheiten selbst entscheiden dürfen. Auch in einer jüngst vorgestellten Studie der christlichen Organisation World Vision hieß es, dass vor allem zwei Aspekte das Kindeswohl positiv beeinflussen: die Fürsorge durch Erwachsene und die Möglichkeit, sich an Entscheidungen zu beteiligen.

Diese Möglichkeit braucht einen rechtlichen Rahmen - Kinderrechte gehören daher ins Grundgesetz. Diese Forderung, die sich nicht zuletzt aus der vor 24 Jahren verabschiedeten UN-Kinderrechtskonvention ableitet, hat die gerade abgewählte schwarz-gelbe Bundesregierung zuletzt vor einem Jahr abgelehnt. Dafür wurde sie von der stellvertretenden SPD-Vorsitzenden Manuela Schwesig scharf kritisiert. Jetzt sitzt Schwesig selbst am Verhandlungstisch für eine neu zu bildende Koalition und muss ihren Worten Taten folgen zu lassen. Ein Beauftragter für Kinderrechte, wie ihn der Deutsche Kinderschutzbund verlangt, reicht allerdings lange nicht.