Wohnprojekt droht Kündigung

Vermieter der »B 59« in Weißensee lässt nicht locker

  • Peter Nowak
  • Lesedauer: 2 Min.

Sperrgitter und ein großes Polizeiaufgebot sind vor dem Amtsgericht Weißensee ein ungewöhnlicher Anblick. Doch am Mittwoch wurde dort über die Kündigung einer Wohngemeinschaft in der Berliner Allee 59 verhandelt. Die fünf Personen, die dort seit November 2009 leben, haben schon vor Wochen erklärt, es notfalls auf eine Zwangsräumung ankommen lassen. Die Parole »B 59 bleibt« prangt auf vielen Häuserwänden.

Unter diesem Motto zog eine kleine Demonstration zum Gerichtsgebäude, um die Mieter zu unterstützen. Denn der Fall betreffe auch viele andere Mietverhältnisse von Wohngemeinschaften. Der Anwalt des Vermieters begründete die Kündigung mit einer unerlaubte Untervermietung. In der Klageschrift wird sogar behauptet, die Wohnung sei eine Pension. Laut Mieteranwalt sei dem Vermieter aber bekannt gewesen, dass es sich um eine Wohngemeinschaft handelt. Er verwies auf einschlägige Urteile, die die Rechte dieser Form des Wohnens ausdrücklich anerkennen.

Die Richterin machte in der knapp 30-minütigen Verhandlung mehrmals deutlich, dass sie den Argumenten der Mieter und ihres Anwalts zuneigt. Es handele sich um eine Wohngemeinschaft und nicht um eine Pension, führte sie aus. Die Mieter sind daher zuversichtlich, dass das Urteil, das nächste Woche verkündet werden soll, in ihrem Sinne ausfallen wird. Doch noch während der Verhandlung kündigte der Vermieter bereits die nächste Kündigung an.

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