Libor: Deutsche Bank besteht auf Kündigung

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Frankfurt am Main. Die Deutsche Bank geht im Streit um die Entlassung von Zins-Händlern in Berufung. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hatte geurteilt, dass die fristlose Kündigung von vier Mitarbeitern wegen der möglichen Manipulation von Referenzzinsen »unverhältnismäßig« und somit nicht rechtskräftig ist. Dagegen sei Berufung eingelegt worden, sagte ein Bank-Sprecher am Mittwoch. Die Händler waren an der Festsetzung der Zinssätze Euribor beziehungsweise Libor beteiligt. Die Bank wirft ihnen vor, sich in diesem Zusammenhang verbotenerweise auch mit Derivate-Händlern im eigenen Haus ausgetauscht zu haben. dpa/nd

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