RECHTSFRAGE

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Erfurt. Schwesterfirmen eines insolventen Unternehmens müssen in bestimmten Fällen Lohnzahlungen mit dem Insolvenzverwalter abstimmen. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) in Erfurt vom Donnerstag hervor. Im vorliegenden Fall hatte ein Polier einer Baufirma in Nordthüringen Gehalt für seine Arbeit von den Schwesterunternehmen erhalten, obwohl sein eigentlicher Arbeitgeber Insolvenz angemeldet hatte. Der Insolvenzverwalter forderte den Lohn zurück. Das Arbeitsgericht verneinte dies. dpa

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