BGH gewährt Mietern kein Vorkaufsrecht

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Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat einen besseren Schutz von Mietern bei der Aufteilung von Häusern in Eigentumswohnungen abgelehnt. Dies sei Sache des Gesetzgebers, sagte die Vorsitzende Richterin Christina Stresemann bei einer Urteilsverkündung am Freitag. Konkret geht es darum, ob der Mieter ein Recht darauf hat, seine Wohnung zu kaufen, wenn das ganze Haus verkauft wird und die neuen Eigentümer es in Eigentumswohnungen aufteilen. Ein Vorkaufsrecht des Mieters besteht nach Ansicht des BGH nur dann, wenn der Verkäufer selbst das Haus aufteilt - aber nicht, wenn der Käufer des Hauses dies macht. Der Deutsche Mieterbund forderte eine Gesetzesänderung. dpa/nd

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