Sloweniens »Gelöschte« sehen sich betrogen

Alibizahlungen für einst verstoßene Einwohner

  • Thomas Roser, Belgrad
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Spät hat sich Slowenien zur Entschädigung der »Gelöschten« bereit erklärt: Nach der Unabhängigkeitserklärung 1991 waren über 25 000 Menschen aus dem Bevölkerungsregister gestrichen worden.

Sloweniens offizielles Schuldeingeständnis gegenüber den vor über zwei Jahrzehnten verstoßenen Landeskindern kommt reichlich spät. Mit 46 zu 29 Stimmen verabschiedete das Parlament der Republik in der vergangenen Woche ein Gesetz, das knapp der Hälfte der widerrechtlich aus dem Bevölkerungsregister gelöschten Menschen mit 50 Euro für jeden Monat der Staatenlosigkeit entschädigen soll. Als Alibi und »schlechten Witz« bezeichnet Niko Jurkas, Vorsitzender des Verbands der gelöschten Bürger Sloweniens, diese »Wiedergutmachung«: »Das Gesetz löst gar nichts.«

»Gelöschte« werden in Slowenien Menschen genannt, die vor über zwei Jahrzehnten in der Alpenrepublik alle Rechte verloren haben. Nach der Loslösung von Jugoslawien im Juni 1991 hatte der damalige Staatsneuling allen Bewohnern, die in einer anderen jugoslawischen Republik geboren worden waren, eine Frist gesetzt. Bis Ende 1991 sollten sie sich als Ausländer registrieren lassen -...


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