Vier Stunden ausreichend

Verwaltungsgerichtsurteil zum Kita-Platz

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Eltern haben keinen Anspruch auf einen Platz im Kindergarten, bei dem ihr Kleinkind acht Stunden täglich betreut wird. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart (Az. 7 K 2688/13) entschieden, wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein mitteilt. Der Betreuungsanspruch für Kinder umfasst lediglich vier Stunden pro Tag.

In dem verhandelten Fall hatten die Eltern für ihre zweijährige Tochter eine frühkindliche Förderung in einer Kita beantragt. Die Tochter sollte dort acht Stunden täglich betreut werden. Die Stadt lehnte jedoch diesen Antrag ab.

Die Eltern legten Widerspruch ein und verlangten eine einstweilige Anordnung. Damit sollte die Stadt verpflichtet werden, den gewünschten Kita-Platz zur Verfügung zu stellen.

Die Richter lehnten das ab. Sie sahen keine Dringlichkeit. Die Tochter gehe schon in eine private Kindertagesstätte. Damit dürfte der notwendige Betreuungsbedarf vorläufig gedeckt sein. Die Eltern hätten nicht begründet, warum der Wechsel in eine städtische Tageseinrichtung nötig sei.

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