Eine konkrete Erbeinsetzung ist notwendig

Zur Wirksamkeit eines Testaments

»Wer sich bis zu meinem Tod um mich kümmert, der soll auch den Hauptteil erben.« Diese Formulierung in einem Testament ist aber keine wirksame Erbeinsetzung, weil sie zu unbestimmt ist. Darauf verweist die Akademische Arbeitsgemeinschaft.

Der Fall: Der Erblasser ist im Alter von 79 Jahren verstorben. Er war kinderlos und ledig. Er hatte ein Testament aufgesetzt, in dem er einige Angehörige zu Erben einsetzt. Jedoch soll der Hauptteil seines Vermögens, nämlich 96 Prozent, an denjenigen gehen, der sich bis zu seinem Tod um ihn kümmert. Außerdem hat er verfügt, dass anderenfalls ein Kloster »alles« bekommen soll. Nach dem Tod des Erblassers stritten sich sich die Verwandten darum, wer Erbe geworden ist.

Da...


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