Bonn. Das Bundeskartellamt hat sein Verfahren gegen den Internethändler Amazon eingestellt, nachdem das Unternehmen auf Druck der Behörde auf eine Bestpreis-Klausel für Handelspartner verzichtet hat. Kartellamtschef Andreas Mundt betonte am Dienstag, die Streichung der »Preisparität« aus den Geschäftsbedingungen sei gegenüber dem Bundeskartellamt bestätigt worden. Der weltgrößte Online-Händler hatte laut Bundeskartellamt von Händlern, die den Amazon-Marketplace nutzten, bis vor kurzem verlangt, bei Amazon jeweils den günstigsten Preis anzubieten. Dies sah das Kartellamt als Einschränkung des Wettbewerbs an. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/916229.verfahren-gegen-amazon-eingestellt.html