Urteil: Kein Anspruch auf Praktikum in Fernost

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Berlin. Ein Yoga-Lehrerin aus Berlin ist vor Gericht mit dem Anspruch gescheitert, die Kosten für ein siebenwöchiges Ayurveda-Praktikum in Sri Lanka anteilig durch das Jobcenter übernehmen zu lassen. Die selbstständige Ayurveda- und Yogalehrerin, die ergänzend Hartz IV bezieht, müsse so wirtschaften, dass sie ihren Lebensunterhalt möglichst allein decken kann, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts Berlin. epd/nd

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