Des Philosphen tiefer Fall

In Mainz wird mit Spannung das Urteil im Untreueprozess gegen Ex-Größen der CDU erwartet

  • Robert Luchs, Mainz
  • Lesedauer: 3 Min.
Der Untreue-Prozess gegen den einstigen CDU-Spitzenmann Böhr ist fast abgeschlossen. Sein Anwalt verlangt Straffreiheit, der Staatsanwalt zwei Jahre Haft auf Bewährung. Am Dienstag fällt das Urteil.

Für die Dauer von 19 Verhandlungstagen vor dem Landgericht musste Christoph Böhr (59), einst Partei- und Fraktionschef der Landes-CDU, nach Mainz zurückkehren. In die Stadt, in der er als Hoffnungsträger der CDU politischen Erfolg gesucht hatte - und bei der Landtagswahl vor sieben Jahren desaströs scheiterte. Er verlor damals haushoch gegen den inzwischen zurückgetretenen Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD) und legte alle Ämter nieder.

Dem studierten Philosophen Böhr hatten die rheinland-pfälzischen Christdemokraten zugetraut, dem volksnahen Beck die Macht entreißen und an die Zeiten uneingeschränkter CDU-Herrschaft in Rheinland-Pfalz anknüpfen zu können. Eine fatale Fehleinschätzung, wie sich bald herausstellen sollte. Mit 32,8 Prozent fiel die CDU so tief wie nie zuvor. Heute spielt der frühere Partei- und Fraktionschef in der CDU - zeitweise war er auch stellvertretender Bundesvorsitzender der Union - keine Rolle mehr. Jetzt droht ihm auch noch eine Verurteilung wegen besonders schwerer Untreue in mehreren Fällen. Hintergrund ist eine mutmaßlich illegale Parteienfinanzierung vor gut sieben Jahren.

Staatsanwalt Andreas Baumann sieht Böhrs Schuld »durch eine lückenlose Beweiskette« als erwiesen an und fordert eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Die Verteidigung verlangt Freispruch für ihren Mandanten. Es habe »kein vorsätzliches strafbares Verhalten« gegeben, sagte Böhrs Anwalt Thomas Hermes, der zu jener Essener Kanzlei gehört, die seinerzeit Altkanzler Helmut Kohl (CDU) in der Spendenaffäre vertreten hat. Baumann hält auch die anderen Angeklagten - den Ex-Fraktionsgeschäftsführer Markus Hebken, den früheren CDU-Generalseketär Claudius Schlumberger sowie den ehemaligen Hamburger Finanzsenator Carsten Frigge - für schuldig. Er fordert für alle Freiheitsstrafen zur Bewährung.

Im Jahr 2004 hatte Böhr die Landtagswahl 2006 vor Augen, die er mit allen Mitteln gewinnen wollte, obwohl die Lage für ihn sehr schwierig war. Böhr habe daher Carsten Frigge als Berater engagiert, der »ein lupenreines, klassisches Wahlkampfkonzept« geplant habe. Das Problem, so der Staatsanwalt: »Die Parteikasse war leer, und Böhr und Hebken entschlossen sich, über die gut gefüllte Fraktionskasse zu finanzieren.« Das aber verbietet das Gesetz, weil es sich um Steuergelder handelt - ein derartiges Vorgehen und firmiert unter »illegale Parteienfinanzierung«. Denn Wahlkämpfe sind klassische Aufgaben der Partei und müssen demnach auch von ihr bezahlt werden.

Für Wahlkampfberatung der Partei waren damals laut Anklage 386 000 Euro Fraktionsgeld an Frigges Düsseldorfer Agentur C4 geflossen, die das letztlich gescheiterte Projekt »Wahlsieg 2006« erstellt hatte. Frigge war zwischenzeitlich Finanzsenator in Hamburg, bevor er schließlich seinen Hut nahm.

Böhrs Behauptung, es sei strikt zwischen der Beratung der Fraktion und der Beratung der Partei getrennt worden, sei falsch, so der Staatsanwalt. Für die angebliche Beratung der Fraktion gebe es keine Verträge und keinerlei Leistungsnachweise. Böhr hatte erklärt, er habe sich um Geld nicht gekümmert. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft spricht zugunsten Böhrs, dass er sich nicht bereichert habe. Er habe aber finanziell wie auch politisch »ein Trümmerfeld hinterlassen, formuliert Baumann.

Der Vorwurf der Untreue beinhaltet auch die Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht. Böhr selbst räumte ein, die Buchhaltung sei ein Tohuwabohu gewesen. Inzwischen wurde bei der CDU reiner Tisch gemacht; der Vermögensschaden war enorm. Die 386 000 Euro wurden an den Landtag zurückgezahlt, außerdem 1,2 Millionen Bußgeld an den Bundestag. Allerdings habe sich die Strafzahlung zu keinem Zeitpunkt auf die politische Arbeit ausgewirkt, heisst es bei der CDU.

Abgesehen von den verbotenen Geldschiebereien hatte seinerzeit der Landesrechnungshof der CDU-Spitze eine chaotische Kassenführung bescheinigt. Es soll Fehlbuchungen und angeblich auch doppelte Auszahlungen gegeben haben. Das Urteil des Landgerichts Mainz fällt am Dienstag, dem 3. Dezember.

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