Bischöfe leben nicht auf Staatskosten

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: 2 Min.
Die Landesregierung hat die Vermutung zurückgewiesen, sie zahle Bischöfen die Gehälter. Zuschüsse an die Kirchen in Millionenhöhe gibt es allerdings.

»Warum zahlt der Staat eigentlich die Bischofsgehälter?«, fragte die Landtagsabgeordnete Marion Vogdt (FDP). Ein Großteil der Bezüge kirchlicher Würdenträger werde von den Bundesländern finanziert. Dies sei »der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt«. Ausnahme seien nur Hamburg und Bremen. Im laufenden Jahr seien in Deutschland fast 475 Millionen Euro an die katholische und die evangelische Kirche geflossen. »Rund 14,8 Milliarden Euro sind seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland zusammengekommen.« Nach Information von Vogdt führt Bayern mit den Kirchen Gespräche über einen schrittweisen Ausstieg aus der Finanzierung der Bischöfe.

Brandenburg zahle den Bischöfen nicht die Gehälter, stellte Kulturministerin Sabine Kunst (für SPD) klar. Vielmehr gebe das Land der evangelischen Kirche rund zehn Millionen Euro Zuschuss im Jahr und der katholischen eine Million.

Die Landesregierung nehme zur Kenntnis, dass derzeit eine Debatte über die Ablösung der Kirchenzuschüsse im Gange sei, erklärte Kunst. Aber eine Änderung des Grundgesetzes wäre notwendig, »um auf einer klaren gesetzlichen Grundlage Verhandlungen mit den Kirchen über Modalitäten der Ablösung aufnehmen zu können«. Schon vor einigen Monate hatte die Landesregierung wissen lassen, dass sie über eine mögliche Beendigung der permanenten staatlichen Zuschüsse an die Kirchen durch eine Einmalzahlung nicht nachdenke.

Ihrem Wesen nach sind die Staatsleistungen an die Kirchen keine Subventionierung kirchlicher Arbeit, sondern dienen der »Abmilderung« von Folgen der Enteignung von Kircheneigentum, klärte die Ministerin auf. Dabei handelt es sich allerdings um Enteignungen, die vor mehr als 200 Jahren in Deutschland stattgefunden haben.

Für Unverständnis in der Bevölkerung sorgen nicht nur die staatlichen Zuschüsse an die Kirchen, sondern auch das Einziehen der Kirchensteuern durch die Finanzämter und die Finanzierung des Religionsunterrichts. Bei der Debatte über dergleichen Dinge vermisst der evangelische Oberkonsistorialrat Martin Vogel Kenntnisse des Staatskirchenrechts und der Verfahrensweise. So gibt es den Service der Finanzämter, die Kirchensteuer einzuziehen, keineswegs zum Nulltarif. Zurück gehen die Zuwendungen des Staates an die Kirchen auf einen Reichsdeputationsbeschluss von 1803 in Folge der Enteignung und Verweltlichung kirchlicher Güter.

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