E-Zigarette ist kein Arzneimittel

Oberverwaltungsgericht

  • Lesedauer: 1 Min.
Nikotinhaltige Flüssigkeiten für sogenannte E-Zigaretten sind keine Arzneimittel, entschied das Oberverwaltungsgericht Münster am 17. September 2013 in drei Urteilen (Az. 13 A 2448/12, Az. 13 A 2541/12 und Az. 13 A 1100/12).

Auch die E-Zigaretten selbst seien keine Medizinprodukte. Der Vertrieb der Flüssigkeiten und der zum Verdampfen und Inhalieren nötigen E-Zigaretten ist damit nicht strafbar. Zur Begründung erklärte das Gericht, die nikotinhaltigen Liquids hätten keinen therapeutischen Zweck, wie dies bei Arzneimitteln typischerweise der Fall sei. Sie würden nicht als Mittel zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten bezeichnet oder empfohlen. epd/nd

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