Termin beachten

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Wer sich seit 2007 gesetzlich versichern muss, dies aber noch nicht getan hat, sollte sich beeilen. Melden sich Nichtversicherte bis 31. Dezember 2013 erneut bei ihrer oder einer Krankenkasse an, müssen sie nur die künftigen Mitgliedsbeiträge bezahlen - und nicht die seit April 2007 angefallenen Beiträge und Säumniszuschläge.

Die versicherungslose Zeit muss über drei Monate betragen. Die in dieser Zeit entstandenen Behandlungskosten dürfen der Kasse nicht nachträglich in Rechnung gestellt werden. Ab Januar 2014 werden bei der Anmeldung rückwirkend Beiträge für die nichtversicherte Zeit wieder fällig.

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