nd-aktuell.de / 05.12.2013 / Politik / Seite 6

Kein Gesetz zu Zahlungen für Kirchen

Berlin. Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf für ein Rahmengesetz zur Ablösung der Staatsleistungen, die an die Kirchen für Enteignungen gezahlt werden. Den Bundesländern stehe es auch ohne ein solches Gesetz frei, die Zahlungen über eine vertragliche Regelung im Einvernehmen mit den Kirchen umzugestalten oder aufzuheben, teilte die Regierung am Mittwoch in Berlin auf eine Anfrage der Linkspartei im Bundestag mit. Der im Grundgesetz verankerte Auftrag zur Ablösung sei weder befristet noch sanktioniert. Derzeit erhalten die Kirchen rund 460 Millionen Euro jährlich vom Staat. epd/nd