Regelung für WBS verlängert

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Im Land Berlin liegt auch künftig die Einkommensgrenze für den Wohnberechtigungsschein (WBS) 40 Prozent über den Bundeseinkommensgrenzen. Die in diesem Jahr auslaufende Verordnung über die Abweichung von den Einkommensgrenzen des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz - WoFG) wurde am Dienstag vom Senat verlängert.

»Mit der Berliner Einkommensgrenzen-Regelung werden z. B. Fachkräfte im handwerklichen und kaufmännischen Bereich, im Gesundheits- und Sozialwesen und in anderen Dienstleistungsbereichen, deren Einkünfte nur gering über der durch das Bundesrecht vorgegebenen Einkommensgrenze liegen, in die Lage versetzt, weiterhin eine belegungsgebundene Wohnung in Anspruch zu nehmen«, so Umweltsenator Michael Müller (SPD). Die Regelung sei deshalb wichtig, weil sie eine gute soziale Mischung in den Wohnquartieren fördere. nd

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