Bayerns Landtag hebt Immunität Güllers auf

  • Lesedauer: 1 Min.

München. Im Zusammenhang mit der Verwandtenaffäre hat der bayerische Landtag die Immunität des schwäbischen SPD-Abgeordneten Harald Güller aufgehoben. Die Entscheidung am Mittwoch war eine reine Formsache. Die Staatsanwaltschaft will einen Strafbefehl gegen Güller verhängen, weil er im Jahr 2009 seinen Stiefsohn für zwei Monate in seinem Abgeordnetenbüro beschäftigt und dafür 7500 Euro aus der Staatskasse bezahlt hatte. Das war ein Verstoß gegen das bayerische Abgeordnetenrecht. Die Beschäftigung eigener Kinder oder Stiefkinder auf Staatskosten ist Abgeordneten des bayerischen Landtags schon seit dem Jahr 2000 verboten. dpa/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal