Wegen Heirat verfolgte Afghanin darf bleiben

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Stuttgart. Heiraten Frauen in Afghanistan trotz familiären Verbots, kann die Verfolgung durch Familienmitglieder eine Anerkennung als Flüchtling in Deutschland begründen. Drohten den Frauen »empfindliche Strafen für Leib und Leben«, stelle dies eine Verfolgung wegen des Geschlechts dar, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (AZ: A 6 K 1311/13) Im verhandelten Fall war ein afghanisches Ehepaar 2010 nach Deutschland geflohen. Die damals schwangere Frau hatte angegeben, dass sie ihren Mann gegen den Willen ihrer Eltern aus Liebe geheiratet habe. Daraufhin seien sie und ihr Mann von ihren Brüdern mehrfach geschlagen und mit dem Tod bedroht worden, weil sie bereits ihrem Cousin versprochen gewesen sei. Im Gegensatz zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entschied das Verwaltungsgericht, dass die Kläger als Flüchtlinge anzuerkennen seien. epd/nd

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