Die Rechte darf nicht mit BVB-Farben werben

  • Lesedauer: 1 Min.

Hamm/Dortmund. Fußball-Bundesligist Borussia Dortmund hat sich erfolgreich juristisch gegen eine Vereinnahmung seiner Vereinsfarben durch die Partei Die Rechte gewehrt. Das Oberlandesgericht Hamm untersagte am Montag dem Dortmunder Kreisverband der Partei, auf Plakaten zur Kommunalwahl im Mai 2014 mit dem in gelb und schwarz unterlegten Spruch »von der Südtribüne in den Stadtrat« zu werben. Die beabsichtigte Wahlwerbung verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers, befanden die Richter. epd/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal