nd-aktuell.de / 11.12.2013 / Ratgeber / Seite 28

Was besagt das Anti-Abzocke-Gesetz?

Leserfragen zum Gesetz über unseriöse Geschäftspraktiken

Das neue Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken - salopp auch Anti-Abzocke-Gesetz genannt - ist offiziell am 9. Oktober 2013 in Kraft getreten (siehe Bundesgesetzblatt 2013 Teil I, Nr. 59). Immer wieder gibt es Leserfragen, was dieses Gesetz beinhaltet.

In Kürze in fünf Punkten zusammengefasst:

1. Die Teilnahme an telefonischen Gewinnspielen muss vom Verbraucher schriftlich bestätigt werden. Für unerlaubte Werbeanrufe können Bußgelder bis zu 300 000 Euro (bisher 50 000 Euro) verhängt werden.

2. Die Kosten für Abmahnungen bei Filesharing sind für Privatpersonen deutlich reduziert worden. Bei einer ersten Abmahnung durch Anwälte - etwa wegen des illegalen Herunterladens von Musik in Onlinetauschbörsen - soll künftig ein Gebühren-Höchstbetrag von 148 Euro gelten. Damit wird der Streitwert bei Abmahnfällen wegen Urheberrechtsverletzung durch Privatpersonen nun im Normalfall begrenzt.

3. Unternehmen dürfen bei Urheberrechtsprozessen einen Verbraucher nur noch an dessen Wohnort verklagen - und nicht an einem beliebigen Ort nach Wahl des Klägers.

4. Inkassobetriebe haben künftig stärkere Informationspflichten. Sie müssen nunmehr mitteilen, für wen sie arbeiten und wie sich die Inkassokosten berechnen. Die Höhe der Inkassokosten wird zudem begrenzt auf den Betrag, den ein Anwalt in einem entsprechenden Fall fordern könnte. Außerdem wird die Inkassobranche einer strengeren Aufsicht unterstellt.

5. Inkassodienste haben eine erhöhte Aufklärungspflicht gegenüber privaten Schuldnern. Sie müssen die geltend gemachte Forderung konkret begründen, ihre Zinsberechnung erklären und bei Zinsen über dem gesetzlichen Verzugssatz begründen, warum diese geltend gemacht werden (dies gilt ab 1. November 2014).