Ärztliche Behandlung des Kindes - auch gegen den Willen der Eltern
Familiengericht entschied
Ein Familiengericht darf laut einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm eine ärztliche Behandlung auch gegen den Willen der Eltern anordnen.
Um bei verhaltensauffälligen Jugendlichen die notwendigen Untersuchungen sicherzustellen, kann den Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Recht zur Gesundheitsfürsorge entzogen werden, urteilte das OLG Hamm in einem am 16. Oktober 2013 veröffentlichten Urteil (Az. 8 UF 17/13).
Das OLG sah das Kindeswohl gefährdet, da die Eltern nicht mit den Behörden kooperierten. Um eine Begutachtung in einem Kindesschutzverfahren sicherzustellen,...
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