Gnadenfrist läuft ab

Bis Jahresende erlässt PKV Unversicherten die Schulden

  • Lesedauer: 1 Min.
Bis zum Jahresende 2013 können sich Menschen ohne Krankenversicherung, die früher eine private Police hatten, wieder bei einer privaten Kasse versichern lassen, ohne Strafen zahlen zu müssen.

Auch schwer kranke und ältere Menschen ohne Krankenversicherung müssen wieder in die Kassen der Privaten Krankenversicherung (PKV) aufgenommen werden, wenn sie es bis zum 31. 12. 2013 beantragen. Strafzuschläge entfallen.
Kann ein Versicherter nach dem ersten Monatsbeitrag nicht mehr weiter zahlen, komme er automatisch in den Notlagentarif für monatlich um die 100 EUR, heißt es in einer Mitteilung von Juristen der PKV. Im Notlagentarif würden Behandlungen bei akuten Erkrankungen bezahlt – auch ohne jede weitere Prämienzahlung. Die gesetzliche Versicherungspflicht für die Krankenversicherung erfülle man auch ohne jede weitere Beitragszahlung. Kündigungen wegen Zahlungsverzug sind seit 2009 untersagt. Besser als unversichert, meinen die Experten, sei dies auf jeden Fall. Sie empfehlen, die einmalige Amnestie für bisher Unversicherte und Spätrückkehrer auf Streichung aller aufgelaufenen Strafzuschläge bei Antrag vor dem 31.12.2013 nicht verstreichen zu lassen.


Wer sich nicht versichert hat, muss seit 2009 Prämien nachbezahlen. Die ersten sechs Monatsbeiträge voll, und danach für jeden Monatsbeitrag ein Sechstel. Dies hat viele Unversicherte davon abgehalten, sich wieder zu versichern. Man geht von 150 000 Nichtversicherten und 150 000 Nichtzahlern aus. Für versicherte Nichtzahler werden die Altschulden größtenteils erlassen. Sie werden rückwirkend in den preiswerten Notlagentarif aufgenommen. Unversicherte müssen ab 2014 wieder voll ab 2009 nachzahlen, wenn sie den Schuldenerlass jetzt nicht nutzen. nd

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