Stempel kostenfrei
Für Bonusheftbestätigung darf der Arzt nicht kassieren
Ärzte dürfen für den Nachweis von Vorsorgemaßnahmen keine Gebühr nehmen – so ist es seit Oktober 2013 geregelt. Dennoch tun das einige, wie die Unabhängige Patientenberatung herausfand.
Bei vielen Krankenkassen erhalten Versicherte eine Belohnung für gesundheitsbewusstes Verhalten. Geldprämien und Sachleistungen winken für Vorsorge und Früherkennungsuntersuchungen, nachgewiesen durch Stempel und Unterschrift des Arztes im Bonusheft. Dafür darf er seit Oktober 2013 keine Gebühr mehr verlangen. Das regelt der Bundesmantelvertrag der Ärzte. Dennoch berechnen Praxen ein Entgelt von bis zu fünf Euro.
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