Geeinigt

Gema vs. Veranstalter

  • Lesedauer: 1 Min.

Im Streit um die urheberrechtliche Vergütung von Musik in Diskos, Bars oder Kneipen gibt es eine Einigung. Die Gema und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter unterzeichneten einen entsprechenden Vertrag, wie beide Seiten am Mittwoch bekannt gaben. Die neuen Tarife gelten ab Januar 2014. Die Vereinbarungen führten in der Regel zu moderaten, über mehrere Jahre verteilten Erhöhungen, teils aber auch zu deutlichen Entlastungen, teilte die Bundesvereinigung mit. Die Zahlungen an die Gema richten sich nach der Größe der Veranstaltungsfläche und dem Eintrittsgeld. Die Dauer der Veranstaltung wird hingegen nicht mehr einbezogen. dpa/nd

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal