Amnestie zu Weichnachten

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Potsdam. Auch in diesem Jahr dürfen wenige Wochen vor Weihnachten einige Häftlinge vorzeitig die Gefängnisse in Brandenburg verlassen. Nach derzeitigem Stand profitieren laut Justizministerium 82 Straftäter von der sogenannten Weihnachtsamnestie. Sie gilt in diesem Jahr für Strafgefangene, die zwischen dem 8. November und dem 10. Januar regulär entlassen worden wären, erklärte eine Sprecherin.

2012 hatten 50 Häftlinge von einer solchen Amnestie profitiert. 2011 kamen über 90 Häftlinge in den Genuss dieser Regelung, 2010 waren es 110. Ohne gute Führung während der Haft kommt eine vorzeitige Entlassung nicht in Betracht, betonte die Sprecherin. Außerdem müssten Unterkunft und Lebensunterhalt des gesichert sein. Bestimmte Straftäter sind von dem Gnadenakt grundsätzlich ausgeschlossen. Indiskutabel ist er beispielsweise für Sexualstraftäter.

Die Entscheidung über die vorzeitige Entlassung haben überwiegend die Staatsanwaltschaften getroffen. Justizminister Volkmar Schöneburg (LINKE) selbst hat zwölf Gefangenen das Geschenk gemacht. Er trifft die Entscheidung bei Strafgefangenen, die in Brandenburg verurteilt wurden, aber in einem anderen Bundesland einsitzen. Bundesweit ermächtigen fast alle Justizminister die Staatsanwaltschaften zur Weihnachtsamnestie. in Berlin dürfen sich knapp 110 Häftlinge über eine frühzeitige Entlassung freuen. dpa/nd

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