nd-aktuell.de / 13.12.2013 / Politik / Seite 1

Plädoyer für den Datenschutz

Gutachten: Vorratsdatenspeicherung nicht mit Grundrechten vereinbar

Luxemburg. Es ist zwar noch kein Urteil, aber ein Rechtsgutachten von großer Tragweite: Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist nach Ansicht eines Generalanwalts der Europäischen Union mit den Grundrechten unvereinbar. Sie stelle eine ernste Einschränkung des Rechts auf Privatsphäre in der EU-Grundrechtecharta dar, erklärte der Rechtsexperte Pedro Cruz Villalón in einem am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Antrag. Der Experte des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) verlangt unter anderem, die Speicherdauer auf weniger als ein Jahr zu begrenzen. Der Richtlinie zufolge gilt eine Obergrenze von zwei Jahren. Cruz Villalón hatte sein Gutachten für die Richter des EuGH erarbeitet, die in einigen Monaten ihr Urteil zu Klagen aus Irland und Österreich fällen. Sie sind an das Papier nicht gebunden, schließen sich aber in der Regel der Meinung des Generalanwaltes an.

Die EU hatte das umstrittene Regelwerk im Jahr 2006 erlassen. Es soll den Behörden der Mitgliedsstaaten ermöglichen, schwere Straftaten besser zu verfolgen oder gleich zu verhindern. Aufbewahrt werden Kommunikationsdaten der Bürger, etwa Zeit, Ort und Adressaten von Telefon- und Internetkommunikation, nicht aber die Gesprächsinhalte. Datenschützer kritisieren seit langem, dass die Daten völlig unabhängig von konkreten Verdachtsfällen gesammelt und gespeichert werden. Laut Cruz Villalón sollen sowohl die EU als auch die einzelnen Länder ihre Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung überarbeiten. Die EU-Kommission in Brüssel verwies darauf, dass sie seit längerem eine Überarbeitung der Richtlinie anpeile. Es gehe um Aspekte, die den Kritikpunkten des Generalanwalts durchaus ähnelten, sagte ein Sprecher der EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström.

Auch hierzulande ist das Thema seit Jahren Gegenstand von Debatten und Anlass für Demonstrationen. Die künftigen Koalitionäre von CDU und SPD hatten sich darauf geeinigt, die Speicherdauer auf drei Monate zu begrenzen. Zudem sollen die Daten nur auf in Deutschland liegenden Servern gespeichert werden. Agenturen/nd Seiten 4 und 5