Jobcenter dürfen weiter Jobcenter heißen

  • Lesedauer: 1 Min.

Neustadt. Die dem Englischen entlehnte Bezeichnung »Jobcenter« verstößt nicht gegen der Grundsatz des Deutschen als Amtssprache. Ein Mann scheiterte am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht im rheinland-pfälzischen Neustadt mit dem Versuch, gegen die Verwendung des Begriffes zu klagen. Das Gericht ließ die Klage des Ludwigshafeners wegen mangelnder Erfolgsaussichten nicht zu (Az: 4 K 918/13.NW). Seit 2011 heißen die Einrichtungen, die für die Betreuung von Hartz-IV-Empfängern zuständig sind, offiziell »Jobcenter«. Dieser Begriff sei durchaus mit der deutschen Amtssprache vereinbar, befand das Gericht am Donnerstag. Diese umfasse neben der Hochsprache auch die deutsche Umgangs- und die Fachsprache. In den Fachkreisen der Hartz-Kommission und des Bundestags entstanden, sei der Begriff »Jobcenter« heute »allgemein geläufig und in seiner Bedeutung dem deutschsprachigen Adressatenkreis ohne Weiteres klar«, teilte das Gericht mit. AFP/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal