Jobcenter dürfen weiter Jobcenter heißen
Neustadt. Die dem Englischen entlehnte Bezeichnung »Jobcenter« verstößt nicht gegen der Grundsatz des Deutschen als Amtssprache. Ein Mann scheiterte am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht im rheinland-pfälzischen Neustadt mit dem Versuch, gegen die Verwendung des Begriffes zu klagen. Das Gericht ließ die Klage des Ludwigshafeners wegen mangelnder Erfolgsaussichten nicht zu (Az: 4 K 918/13.NW). Seit 2011 heißen die Einrichtungen, die für die Betreuung von Hartz-IV-Empfängern zuständig sind, offiziell »Jobcenter«. Dieser Begriff sei durchaus mit der deutschen Amtssprache vereinbar, befand das Gericht am Donnerstag. Diese umfasse neben der Hochsprache auch die deutsche Umgangs- und die Fachsprache. In den Fachkreisen der Hartz-Kommission und des Bundestags entstanden, sei der Begriff »Jobcenter« heute »allgemein geläufig und in seiner Bedeutung dem deutschsprachigen Adressatenkreis ohne Weiteres klar«, teilte das Gericht mit. AFP/nd
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