Deutsche Grenzwerte für Spielzeug dürfen bleiben

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Luxemburg. Für Spielzeug können in Deutschland vorerst strengere Grenzwerte für Arsen und Quecksilber gelten als von der EU vorgesehen. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag beschlossen. Ein endgültiges Urteil im Streit um die Grenzwerte zwischen Bundesregierung und EU-Kommission steht aber noch aus. Das EU-Gericht - so etwas wie die untere Instanz - hatte zuvor beschlossen, die strikteren deutschen Schadstoffgrenzwerte könnten bis auf Weiteres gültig bleiben. Dies wollte die EU-Kommission nicht gelten lassen: Sie forderte, dass Deutschland die lascheren europäischen Grenzwerte für Antimon, Arsen, Barium, Blei und Quecksilber ebenfalls anwendet. Diesen Einspruch hat der Europäische Gerichtshof nun zurückgewiesen. dpa/nd

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