Arbeitsgericht stärkt Rechte von Aids-Kranken
Erfurt. Das Bundesarbeitsgericht hat die Kündigung von HIV-Infizierten erschwert. Eine HIV-Infektion sei einer Behinderung gleichzusetzen, entschied der Sechste Senat am Donnerstag (6 AZR 190/12) in Erfurt. Damit st...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.