Arbeitsgericht stärkt Rechte von Aids-Kranken

Erfurt. Das Bundesarbeitsgericht hat die Kündigung von HIV-Infizierten erschwert. Eine HIV-Infektion sei einer Behinderung gleichzusetzen, entschied der Sechste Senat am Donnerstag (6 AZR 190/12) in Erfurt. Damit st...


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