Lammert wird initiativ

Präsident macht Vorschlag zu Rechten der Opposition

  • Aert van Riel
  • Lesedauer: 2 Min.

Bei einem Treffen mit den Parlamentarischen Geschäftsführern von Union, SPD, Linkspartei und Grünen hat Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) angeboten, die Bemühungen um die Minderheitenrechte der Oppositionsfraktionen zu unterstützen. Nach der Zusammenkunft sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Linksfraktion, Petra Sitte, gegenüber »neues deutschland«: »Lammert hat als eine Möglichkeit vorgetragen, das über einen Generalbeschluss des Bundestags zu regeln.« Dieser Vorschlag sei aber lediglich mündlich gemacht worden. Sitte erwartet, dass das Angebot des Bundestagspräsidenten Mitte oder Ende Januar schriftlich vorliegen wird. Dann will die Linksfraktion juristisch prüfen, ob der Vorschlag überhaupt praktikabel ist und die Oppositionsrechte auch eingeklagt werden können. LINKE und Grüne hatten bisher eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestags gefordert. Ob dies noch umgesetzt werden könne, sei offen, so Sitte.

Für ihre Fraktion sei entscheidend, dass sie Rechtssicherheit habe. »Der Generalbeschluss darf nicht unter Juristen umstritten sein. Es kann nicht sein, dass dann einige Juristen sagen, der Beschluss sei justiziabel, andere Juristen aber anderer Meinung sind«, sagte die LINKE-Politikerin. Auch die Parlamentarischen Geschäftsführer der anderen Parteien hätten deutlich gemacht, den Vorschlag in Ruhe prüfen zu wollen und daraufhin ihre Entscheidungen zu treffen. Bisher hatten die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD erklärt, sie wollten der Opposition entgegenkommen, dies allerdings nur mit einem einfachen Bundestagsbeschluss regeln. Linkspartei und Grünen ist das zu unverbindlich.

Die Opposition aus den zwei kleinsten im Bundestag vertretenen Parteien könnte nach den bisherigen Regelungen die Minderheitenrechte gar nicht wahrnehmen. Zentral für die parlamentarische Kontrolle der Bundesregierung ist beispielsweise ein Untersuchungsausschuss. Doch um diesen durchzusetzen, braucht man mindestens 25 Prozent der Parlamentarier. Linkspartei und Grüne stellen gemeinsam jedoch nur etwa 20 Prozent der Bundestagsabgeordneten.

Die Geschäftsordnung des Bundestags sieht außerdem vor, dass einer Sondersitzung des Parlaments ebenfalls ein Viertel der Abgeordneten zustimmen muss. Das gilt ebenso für öffentliche Anhörungen der Fachausschüsse sowie für die Einsetzung von Enquetekommissionen. Die Einleitung von Normenkontrollverfahren zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Bundesgesetzen ist im Grundgesetz geregelt. Auch hier ist ein Quorum von 25 Prozent der Parlamentarier Voraussetzung.

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