nd-aktuell.de / 20.12.2013 / Politik / Seite 5

Visaverweigerung mit Auflagen

Luxemburg. Behörden dürfen Visa für einen Kurzaufenthalt in EU-Ländern nur nach sorgfältiger Prüfung verweigern. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag klargestellt (Rechtssache C-84/12). Im konkreten Fall hatte die Deutsche Botschaft in Teheran den Antrag eines Iraners auf ein sogenanntes »Schengen-Visum« abgelehnt. Die Botschaft hegte Zweifel, dass der Mann Deutschland wieder verlassen würde. Das Verwaltungsgericht Berlin muss über den Fall entscheiden und hatte die Kollegen beim Europäischen Gerichtshof um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht gebeten. Begründete Zweifel daran, dass jemand sein Gastland wieder verlassen will, können Grund für eine Ablehnung sein. Allerdings müssten die Behörden die persönliche Situation des Antragstellers sorgfältig prüfen, um festzustellen, ob tatsächlich die Gefahr eines dauerhaften Aufenthaltes besteht, betonten die Richter. dpa/nd Kommentar Seite 4