Rückmeldegebühren vor Gericht

Studierende werden womöglich ohne ausreichende rechtliche Grundlage zur Kasse gebeten

Zehntausende Studenten könnten eine Millionensumme zurückfordern, wenn das Bundesverfassungsgericht ihnen Recht gibt.

In Berlin laufen seit diesem Jahr die Rückzahlungen. Nun haben auch ehemalige Brandenburger Studierende Hoffnung auf die Erstattung beträchtliche Summen. Das Bundesverfassungsgericht muss nämlich auf Vorlage des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg prüfen, ob Brandenburg von seinen Studierenden zu Recht seit Jahren eine Gebühr verlangt. Im Jahr 2000 führte die damalige Landesregierung von SPD und CDU eine sogenannte Rückmeldegebühr für alle ein. 100 D-Mark, später 51 Euro, wurden fortan für jedes Semester erhoben - angeblich für Verwaltungskosten der Hochschulen. Die Regelung hat bis heute Bestand.

Dieselbe Gebühr war und ist auch in Berlin fällig. 2012 entschied aber das Bundesverfassungsgericht, dass die in der Hauptstadt bis 2004 gültige Fassung des zu Grunde liegenden Gesetzes nicht ausreichend war. Es war nicht nachzuweisen, dass einer Hochschule tatsächlich 51 Euro Verwaltungskosten entstehen, nur weil jemand jedes...


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