Staatsanwalt gegen Wulff-Prozessende

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München. Der Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig hat sich irritiert über den Vorschlag des Landgerichts Hannover geäußert, das Verfahren gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff einzustellen. Das Gericht vertrete eine »innovative rechtliche Einschätzung«, die »möglicherweise aber nicht von der höchstrichterlichen Rechtsprechung abgedeckt« sei, sagte er dem »Focus«. Der Vorsitzende Richter hatte am Donnerstag erklärt, die in der Anklage formulierten Vorwürfe der Vorteilsannahme im Amt seien nach der vorläufigen Bewertung der Kammer bislang nicht belegbar. Dass sich Wulff in seiner Zeit als Ministerpräsident von Filmfinancier David Groenewold zum Oktoberfest habe einladen lassen, sei »sozial adäquat«, sagte der Richter. Dies bedeute, dass sich ein Ministerpräsident »straflos für 200 Euro einladen lassen« dürfe, sagte Lüttig dem Nachrichtenmagazin. Landesbeamten sei es generell untersagt, Geschenke im Wert von mehr als zehn Euro anzunehmen. Es sei »bemerkenswert«, wenn dieses Verbot »für den Chef nicht gelten soll«. dpa/nd

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