NRW untersagt Tötung männlicher Küken
Düsseldorf. Nordrhein-Westfalen untersagt als erstes Bundesland die massenhafte Tötung männlicher Küken. Die sogenannten Eintagsküken werden bei der Legehennenzucht in Großbetrieben als unerwünschtes Nebenprodukt umgehend getötet. NRW räume den Brütereien eine einjährige Übergangsfrist ein, teilte das Landwirtschaftsministerium am Montag in Düsseldorf mit. Hintergrund ist eine neue Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft Münster, die das Töten männlicher Eintagsküken als tierschutzwidrig ansieht. Die Brütereien können innerhalb von vier Wochen gegen die Ordnungsverfügung klagen, andernfalls wird die Verfügung bestandskräftig, wie es hieß. dpa/nd
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