nd-aktuell.de / 27.12.2013 / Politik / Seite 5

Was wird mit dem Mindestlohn?

Befürworter und Gegner weiter im Clinch

Nicht nur Union und SPD interpretieren den Koalitionsvertrag in punkto Mindestlohn unterschiedlich. Auch Arbeitgeber und Gewerkschaften tun dies - mit den gleichen Argumenten.

Berlin. Der geplante gesetzliche Mindestlohn wird kontrovers diskutiert. Über Weihnachten meldeten sich Politiker sowie Arbeitgeber und Gewerkschaften zu Wort. Während beispielsweise die Arbeitgeber Ausnahmen für bestimmte Gruppen fordern, lehnen die Gewerkschaften diese ab.

Der DGB will ein Auge darauf werfen, dass der Mindestlohn so kommt, wie er im Koalitionsvertrag steht. »Der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde gilt ab dem 1. Januar 2015. Darauf werden wir streng achten«, sagte DGB-Vorsitzender Michael Sommer in Berlin. »Das müssen die Schmutzarbeitgeber wissen, die immer noch meinen, sie könnten das unterlaufen.« Es sei »ein großer gewerkschaftlicher Erfolg, dass der Mindestlohn dann auch für Minijobber gilt«.

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer begrüßte, dass die gesetzliche Regelung im Dialog mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern erarbeitet werden soll. »Im Rahmen dieses Dialogs werden wir auf notwendige Differenzierungen, Stufenpläne und Ausnahmen dringen. Dann kann es eine praktikable Lösung werden«, sagte er. Kramer zeigte sich überzeugt, dass der gesetzliche Mindestlohn »vor allem in den neuen Ländern Bremsspuren auf dem Arbeitsmarkt verursachen« werde. »Menschen, die noch nie gearbeitet haben, junge Leute ohne Schulabschluss, Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte werden vielfach Schwierigkeiten haben, einen Einstieg in Arbeit zu finden, wenn die 8,50 Euro für alle gelten sollen.«

Sommer räumte ein, dass es für eine zweijährige Übergangszeit auch tarifvertraglich vereinbarte Ausnahmen von den 8,50 Euro geben kann. »Richtig ist, dass es in sehr engen Grenzen eine Art Einschwingphase gibt«, sagte er. »Diese Kröte mussten wir schlucken, weil man uns während der Koalitionsverhandlungen unverhohlen gedroht hat, dass es ohne diese Übergangsphase zu Massenentlassungen käme. Und das wollen wir nicht.«

CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt sprach sich für Ausnahmen aus und erwartet Konflikte mit der SPD bei der Umsetzung des Koalitionsvertrages in diesem Punkt. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wirbt ebenfalls für Ausnahmen. »Wenn man jungen Leuten unter 18 einen Mindestlohn zahlen würde, dann könnte der Anreiz, eine Ausbildung zu machen, abnehmen«, sagte BA-Vorstand Heinrich Alt dem »Darmstädter Echo«.

Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Fraktion in Sachsen-Anhalt und Vorstandsmitglied der Gewerkschaft IG BAU, Andreas Steppuhn, hat vor Ausnahmen gewarnt. »Praktikanten, Auszubildende und Rentner dürfen nicht als Billiglohnkonkurrenz gegenüber regulär Beschäftigten eingesetzt werden. Dies würde zu neuem Lohndumping führen«, sagte Steppuhn am Mittwoch.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) lehnt Ausnahmen vom Mindestlohn strikt ab. Im Koalitionsvertrag steht, dass spätestens 2017 verpflichtend eine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro gelten soll. Das Gesetz soll im Dialog mit Arbeitgebern und Gewerkschaften erarbeitet werden. nd/dpa