nd-aktuell.de / 03.01.2014 / Kultur / Seite 15

Kunst darf das

Meeses Hitlergruß

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat ihre Ermittlungen gegen den Künstler Jonathan Meese eingestellt, der bei einer Theateraufführung mehrmals den Hitlergruß gezeigt hatte. Die Grenzen der im Grundgesetz garantierten Kunstfreiheit seien nicht überschritten worden, teilte die Behörde in Baden-Württemberg am Donnerstag mit. Zudem habe Meese bei seinem Auftritt im Mannheimer Nationaltheater im Juni vergangenen Jahres den Hitlergruß mit der stereotypen Verwendung »in den Bereich des Lächerlichen gezogen« und nicht den Eindruck einer Identifikation erweckt. Im August hatte das Amtsgericht Kassel Meese in einem ähnlichen Fall freigesprochen. dpa