Bewerberin erhält von EKD Entschädigung
Berlin. Das Arbeitsgericht Berlin hat eine Einrichtung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Das Werk der EKD muss einer nicht berücksichtigten Stellenbewerberin eine Entschädigung aufgrund einer Benachteiligung aus Gründen der Religion zahlen, teilte das Arbeitsgericht am Montag in der Hauptstadt mit. In der Stellenausschreibung sei entsprechend der kirchlichen Bestimmungen die Mitgliedschaft in einer evangelischen Kirche oder einer Kirche der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen vorausgesetzt worden, teilte das Gericht weiter mit. Die Klägerin, die nicht Mitglied einer Kirche ist, habe sich erfolglos um die Stelle beworben und sei nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden. epd/nd
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