63 000 Flugbewegungen zu wenig

Im Münchener Startbahn-Prozess wird für das Frühjahr eine Entscheidung erwartet

  • Paul Winterer, München
  • Lesedauer: 3 Min.
2013 gab es rund 382 000 Starts und Landungen in München, die Flughafengesellschaft war von 445 000 Flugbewegungen ausgegangen. Doch im Prozess um die neue Startbahn scheint das unerheblich zu sein.

Nach fast zehn Monaten nähert sich der Münchner Startbahn-Prozess seinem Ende. Am ersten Verhandlungstag des neuen Jahres könnten die Schlussvorträge der Verfahrensbeteiligten gehalten werden. Zunächst dürften die Kläger an diesem Donnerstag aber ihre Stellungnahmen zur Ablehnung sämtlicher Beweisanträge durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) abgeben. Denkbar ist auch, dass etwa der Bund Naturschutz in Bayern (BN) oder Anrainergemeinden neue Beweisanträge stellen. Mit einem Urteil rechnen Prozessbeobachter im Februar oder März.

Der 8. VGH-Senat verhandelt seit März 2013 über eine Reihe von Klagen gegen die Baugenehmigung für die dritte Startbahn am Münchner Airport. Die vom Fluglärm betroffenen Kommunen, der BN und private Grundstücksbesitzer wollen die vier Kilometer lange Piste verhindern oder zumindest strengere Lärmschutzauflagen durchsetzen. Kurz vor Weihnachten hatte das Gericht 184 Beweisanträge zum umstrittenen Bedarf für die Startbahn, zu möglichen gesundheitlichen Schäden oder zum Vogelschutz als unerheblich für den Prozessinhalt abgelehnt. Die bereits vorliegenden Gutachten seien durch die Beweisaufnahme »nicht ernsthaft erschüttert worden«, begründete der Vorsitzende Richter Erwin Allesch das Nein. Er machte deutlich, dass er das Mammutverfahren zügig beenden wolle.

Sollten jedoch am Donnerstag abermals Beweisanträge gestellt werden, müssten die Richter erst einmal darüber beraten, ehe sie über Annahme oder erneute Ablehnung entscheiden. Prozessbeobachter rechnen jedoch nicht mit einer hohen Zahl neuer Anträge, allenfalls mit einigen wenigen.

Auch wenn das Urteil noch im Frühjahr gesprochen wird: Bis zum Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung dürfte es Sommer werden. Zum weiteren Prozessweg hat der VGH zwei Möglichkeiten: Entweder lässt er die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu - oder er verweigert sie. Dann müsste die unterlegene Seite über eine Nichtzulassungsbeschwerde den Gang nach Leipzig antreten.

Die Naturschützer rechnen nicht mit einem Sieg vor den obersten bayerischen Verwaltungsrichtern. »Vor dem Hintergrund, dass alle Beweisanträge abgelehnt wurden, befürchte ich, dass es zu einem für uns nicht erfreulichen Urteil kommt«, mutmaßt der Freisinger BN-Kreisvorsitzende und Grünen-Landtagsabgeordnete Christian Magerl.

Nach seiner Überzeugung hätte der VGH bei der rückläufigen Entwicklung der Starts und Landungen unbedingt ein neues Gutachten zum Bedarf der dritten Piste in Auftrag geben müssen. Magerl verweist darauf, dass es 2013 rund 382 000 Starts und Landungen in München gab, während die Flughafengesellschaft in ihrer zweiten, bereits nach unten korrigierten Prognose noch von 445 000 Flugbewegungen ausging. Der Grund für den Rückgang: Die Düsenjets werden immer größer und sind zunehmend besser ausgelastet, so dass zwar mehr Passagiere befördert werden, dafür aber weniger Flugbewegungen notwendig sind.

Vor einer Befragung der Bürger in Bayern zum Bau der dritten Startbahn, wie Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) sie kürzlich ins Spiel brachte, wäre Magerl indessen nicht bange. »Doch dafür fehlt im Moment noch die gesetzliche Grundlage«, erläutert der Vorsitzende des Umweltausschusses im Landtag. Denn Volksentscheide seien nur zu Gesetzesfragen und nicht zu Großprojekten möglich. »Wir bräuchten also ein Gesetz über landesweite Bürgerentscheide.« Dieses Gesetz dürfe aber keine »Lex Startbahn« werden, fordert Magerl.

Der Verwaltungsgerichtshof befasste sich seit 20. März 2013 in bislang 40 Verhandlungstagen und mehreren Ortsterminen mit den Klagen gegen das Projekt, welches von der Münchner Bevölkerung in einem Bürgerentscheid bereits 2012 abgelehnt wurde. Die dritte Start- und Landebahn würde auf dem zweitgrößten deutschen Airport stündlich bis zu 30 weitere Flugbewegungen ermöglichen. Mit 18,6 Millionen Fluggästen wurde am Drehkreuz München im ersten Halbjahr 2013 ein neuer Rekord erzielt. Die dritte Startbahn würde mindestens 1,2 Milliarden Euro kosten. dpa/nd

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