nd-aktuell.de / 07.01.2014 / Ratgeber / Seite 1

Umtausch? Geld zurück? Die Rechte der Käufer

Jede Woche im nd-ratgeber Tipps von A wie Arbeit bis V wie Verbraucherschutz

Vor allem zur Weihnachtszeit ist das Problem besonders aktuell: Wie lange darf ich gekaufte Ware umtauschen? Welche Rechte haben die Kunden? Was ist mit dem Ausnahmefall Teleshopping? Beim Warenumtausch zählt meist die Kulanz des Verkäufers.

Wer Angehörige oder Bekannte pflegt, kann durch diese Tätigkeit mehr Rente bekommen. Das sieht der Paragraf 44 des Sozialgesetzbuches XI zur »Sozialen Sicherung von Pflegepersonen« vor. Allerdings sind dafür verschiedene Bedingungen zu erfüllen: Zunächst muss eine der Pflegestufen I bis III vorliegen, und es muss insgesamt mindestens 14 Stunden pro Woche im »häuslichen Umfeld« gepflegt werden.

Immer dann, wenn das alte Jahr zur Neige geht, kommt es zum Streit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern darüber, ob Resturlaub ins neue Jahr übertragen werden darf und bis wann er genommen werden muss. Nur in Ausnahmen dürfen restliche Urlaubstage auf das folgende Jahr übertragen werden, und zwar wenn persönliche Gründe vorliegen, z. B. wenn der Arbeitnehmer durch Krankheit seinen Urlaub im laufenden Jahr nicht nehmen konnte.

500 Euro für ein altes Schuhschränkchen, 100 Euro für einen versifften Duschvorhang, 2000 Euro für eine schrottreife Einbauküche – das würde normalerweise kein Mensch zahlen. Übernehmen Mieter eine neue Wohnung, kommt es oft zu überteuerten Abstandsvereinbarungen.

Immer mehr Immobilienbesitzer geben bereits zu Lebzeiten ihr Eigentum in die Hände ihrer Kinder oder anderer ihnen nahestehender Personen. Die Motive reichen von der Absicherung des Beschenkten bis zu steuerlichen Vorteilen.

Viele unserer Aktivitäten haben sich ins Internet verlagert. Wir kaufen online ein, buchen Reisen im Netz, tätigen Bankgeschäfte mit Passwörtern im Internet. Die Kommunikation läuft über E-Mail-Accounts und Providerverträge. Wir haben im WorldWideWeb diverse Konten und Accounts eingerichtet, zu denen nur wir Zugang haben. Dazu kommen Facebook, Google, Xing oder Youtube. Die hinterlegten Inhalte, seien es Dokumente oder Fotos, greifen tief in unsere Privatsphäre ein.

Nicht jeder Autobesitzer kann zum Jahresende seinen Kfz-Versicherer wechseln, auch wenn allgemein der 30. November als Stichtag gilt. Bei neueren Verträgen ist die Versicherungslaufzeit nicht immer identisch mit dem Kalenderjahr, so dass erst im Laufe des folgenden Jahres die bestehende Kfz-Versicherung gekündigt werden kann.

Ein Haftungsausschluss muss wirksam in den Vertrag einbezogen werden. Dies gilt auch für die Haftung der Post für verschwundene Päckchen. Es reicht nicht, den Haftungsausschluss in Allgemeine Geschäftsbedingungen zu schreiben, die in der Filiale eingesehen werden können und von deren Existenz der Kunde nur über einen kleingedruckten Hinweis auf einer aushängenden Preisliste erfährt.